Zutritt für Unbefugte verboten...

Unbefugtes Betreten einer Baustelle - was bedeutet das?

Sichere ich mich und mein Unternehmen damit vor Eindringlingen - egal ob Kindern oder Erwachsenen rechtssicher ab? Das fragten wir uns und stießen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 03.05.2001, welches sinngemäß besagte, dass gerade Erwachsene keinen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld haben, wenn sie z.B. in einen Bauschacht stürzen oder sich anderweitig auf einer Baustelle, die mittels Absperrband gesichert ist, verletzen.

Der Bauunternehmer kommt seiner Pflicht nach, indem er das Bauvorhaben z.B. durch Absperrband und mit geeigneten Schildern wie z.B. "Unbefugten betreten verboten!" kennzeichnet. Hier lag ein Fall vor, in welchem ein Schaulustiger bei einem Brückenabriss bessere Sicht auf das Bauvorhaben haben wollte, nachts die Absperrung durchquerte und dann wegen der Dunkelheit in ein Loch fiel.

Die Baustelle muss nur sicher sein, für all diejenigen, die die Baustelle betreten dürfen und müssen, also Handwerker, Lieferanten, Architekten, Bauherren oder Bauaufsicht. Andere Menschen haben auf der Baustelle nichts zu suchen - und sollten das auch durch die Absperrung erkennen können.

Unbefugt... Befugt ...
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